Quellenangabe:
Zeitgenössische Dokumente aus dem Stadtarchiv Bad Pyrmont (sofern nicht anderweitig gekennzeichnet), fotografiert im Rahmen dokumentarischer und journalistischer Recherchen zur historischen und aktuellen Aufklärung von Menschenrechtsverstößen.
Hinweis:
Die Veröffentlichung erfolgt im öffentlichen Interesse, gestützt auf Art. 5 GG (Presse- und Meinungsfreiheit) sowie § 50 UrhG (Zitatrecht), und dient der Sichtbarmachung struktureller Gewalt sowie der Wahrung individueller und kollektiver Grundrechte.
1933

Abteilung 2 (Reitlehrgänge) der Kavallerie Schule an den Magistrat in Bad Pyrmont wegen Einquartierung Kommandostab in Bad Pyrmont / Holzhausen
„Es wird um umgehende Mitteilung gebeten, ob die Unterbringung und Lieferung von Pferdefutter wie zu 1 aufgeführt in Pyrmont erfolgen kann, andernfalls noch die Gemeinde Holzhausen von hier benachrichtigt werden müsste.“
23. März 1933
1934

Polizeiverordnung betreffend Fremdenfang
„§1: In der Kurzeit jeden Jahres (1. April – 30. September) ist es im Stadtgebiet Bad Pyrmont verboten, durch persönliches Anbieten und Empfehlen von Wohnungen und Beköstigungen, sowie von sonstigen Leistungen, Zureisende zu belästigen.
§2: Für jeden Fall der Nichtbefolgung dieser Polizeiverordnung wird hiermit die Festsetzung eines Zwangsgeldes bis zu RM 50 oder Zwangshaft bis zu einer Woche angedroht. Soweit die Nichtbefolgung dieser Polizeiverordnung nach Reichsrecht oder Landesrecht mit Strafe bedroht ist, bleibt die Androhung dieser Strafe unberührt.
§3: Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft und am 30. September 1953 außer Kraft.
Bad Pyrmont, den 20. Januar 1934
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde. Zuchold.“
20. Januar 1934

Polizei-Verordnung über das Meldewesen
„Auf Grund des Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1. Juni 1931 (G.S. S. 77) und des § 14 der vom Preußischen Minister des Innern erlassenen Polizeiverordnung über das Meldewesen vom 22. April 1933 (G.S. S. 129) wird für die Stadt Bad Pyrmont nachstehende Polizeiverordnung erlassen:
§ 1
Wer Personen in Gasthäusern, Fremdenheimen, Herbergen oder in sonstigen der gewerbsmäßigen Beherbergung dienenden Einrichtungen oder in Asylen oder Wohlfahrtsheimen Aufenthalt gewährt, hat die nach § 13 der vom Preußischen Minister des Innern erlassenen Polizeiverordnung über das Meldewesen vom 22. April 1933 (G.S. S. 129) vorgeschriebenen Meldescheine täglich bei der von der Ortspolizeibehörde bestimmten Meldestelle abzuliefern, und zwar:
a) für die in der Zeit von 6 bis 17 Uhr aufgenommenen Personen bis spätestens 17 1/2 Uhr,
b) für die in der Zeit nach 17 Uhr bis 6 Uhr aufgenommenen Personen bis spätestens 7 Uhr.
§ 2
Für den Fall der Nichtbefolgung dieser Polizeiverordnung wird hiermit die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe bis zu 50,– RM, im Nichtbeitreibungsfalle die Festsetzung einer Zwangshaft bis zu zwei Wochen angedroht.
§ 3
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft und am 1. Mai 1964 außer Kraft. Die Polizeiverordnung über das Meldewesen vom 15. Mai 1934 wird aufgehoben.
Bad Pyrmont, den 23. November 1934
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde.“
23. November 1934
1935

Adressbuch für die Stadt Bad Pyrmont
„Abseits vom Leben liegt im allgemeinen die Kleinstadt. Pyrmont bildet eine glückliche Ausnahme. Sein Badeortcharakter stellt es mitten hinein in einen breiten Strom gesellschaftlicher und kultureller Ereignisse. Wollen Sie das Leben fliehen? Abseits stehen? Wenn nicht, ziehen Sie Nutzen aus der besonderen Lage Ihres Heimatortes, besuchen Sie die Veranstaltungen der Kurverwaltung!„
Ausgabe 1935

Seite aus dem Adressbuch für die Stadt Bad Pyrmont von 1935
Das Foto zeigt das Rathaus in der Brunnenstraße 28 nach dessen Umzug von der Ruststraße 9 am 15. September 1933.
„Der Verkehrsverein e.V. Bad Pyrmont steht mit seinen Einrichtungen und Organisationen jederzeit zur Verfügung. Sie erhalten dort kostenlos Auskunft. Der Verkehrsverein ist für Bad Pyrmont die allein zuständige Stelle in Wohnungsfragen, gibt Rat und Auskunft über empfehlenswerte Wanderungen, Ausflüge, Gesellschaftsfahrten und alle Veranstaltungen.
Wenn Sie ortskundige Unterstützung bei der Auswahl der Wohnungen in Bad Pyrmont wünschen, dann wird der Verkehrsverein Sie aufgrund seiner Erfahrungen und der Berücksichtigung Ihrer Wünsche gut beraten.
Städtisches Verkehrsamt, Tel. 652
Verkehrsverein e.V., Tel. 652
Reisebüro., Tel. 751
Brunnenstraße 4 – Haupthaltestelle der städtischen Autobusse“
Ausgabe 1935

Seite aus dem Adressbuch für die Stadt Bad Pyrmont von 1935
„Städtische Betriebe Bad Pyrmont
1. Städtisches Elektrizitätswerk am Waisenhof 4
Ladung von Auto-Akkumulatoren pp. Geschäftszeit des Betriebsbüros Waisenhof 4: 8.00–13.30 Uhr, 15.00–17.30 Uhr, Fernruf: 749
2. Städtisches Gaswerk an der Saline
Abgabe von Gaskoks, Teer und Rohgaswasser. Koks- und Teerkarten erhältlich in der Stadtkämmerei, Brunnenstraße 28, Fernruf des Gaswerks: 749
3. Städtischer Kraftwagenbetrieb
Befördert Personen mit Gepäck vom Bahnhof zur Stadt und umgekehrt. Einzel- und Dauerkarten erhältlich bei den Schaffnern, in der Stadtkämmerei, Brunnenstraße 28 und im Betriebebüro am Waisenhof 4
4. Städtische Müllabfuhr
Abfuhr von Müll. Anmeldungen sind zu richten an das Stadtbauamt, Brunnenstraße 28, Fernruf Nr.: 641 und 642″
Ausgabe 1935

Bericht vom Polizei Hauptwachtmeister
„Die Quartiermacher sind am 11.5.1935 um 14 Uhr hier eingetroffen und haben die Quartierliste in Empfang genommen. Sie sind im Hause „Niedersachsen“ einquartiert.“
11. Mai 1935
1936

1. Kompanie (Nachrichten-Abteilung 46.) wegen einer Geländeübung des Armeekorps Münster in Bad Pyrmont
„Die Einquartierung erfolgt nach den Sätzen des Quartierleistungsgesetzes mit Verpflegung.“
27. August 1936

Quartier- und Naturalleistungsgesetz
Sinngemäße leserfreundliche Abschrift des Textes:
Anwendung des Quartier- und Naturalleistungsgesetzes
Runderlass des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern vom 23. Oktober 1936
Az.: VII 3374/6130
Das Gesetz über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 25. Juni 1868 (Reichsgesetzblatt Seite 523) und das Gesetz über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 1925 (Reichsgesetzblatt I Seite 44) finden auf den Reichsarbeitsdienst entsprechende Anwendung, soweit der Reichsarbeitsdienst zur Einbringung der Hackfruchternte 1936 eingesetzt wird.
Verteiler:
- An die Reichsstatthalter,
- die Landesregierungen,
- den Reichskommissar für das Saarland.
- Für Preußen: an die Oberpräsidenten,
- den Staatskommissar der Hauptstadt Berlin,
- die Regierungspräsidenten,
- die Landräte,
- die Gemeinden und Gemeindeverbände.
Zur Kenntnisnahme an:
- Den Reichsminister der Finanzen,
- den Reichskriegsminister und Oberbefehlshaber des Heeres,
- den Reichs- und Preußischen Minister für Ernährung und Landwirtschaft,
- Herrn Ministerpräsident Generaloberst Hermann Göring als Beauftragten für den Vierjahresplan.
Vermerk: Veröffentlicht durch Abdruck in der Reichsministerialblatt-Ausgabe Nr. 1397.
23. Oktober 1936

Polizeileitung Bückeburg (Hauptmann der Schutzpolizei) an den Herrn Bürgermeister in Bad Pyrmont
„Für ein Schutzpolizeikommando in Stärke von 1 Offizier (und) 20 Wachtmeistern wird anlässlich des Erntedanktages in der Zeit vom 2.10.36, mittags, bis einschliesslich 5.10.1936 Unterkunft – enges Quartier – und Verpflegung benötigt.“
17. September 1936

Städt. Verkehrsverein e.V. Bad Pyrmont (Ortsfremdenverkehrsverband) an Bürgermeister Zuchhold wegen Einquartierungsgeldern für das Haus Ritter
20. Oktober 1936

Aufenthaltsmeldung von Hans-Werner Pfennig als „Freiwilliger für die Wehrmacht“
Abstammung „leer“
12. Dezember 1936
1937

Polizeibericht von Polizei-Hauptwachtmeister Sprigade über Bürgermeister Fritz Louis Nolte (SPD / NSDAP / Holzhausen)
28. Oktober 1937
1938

Deckblatt vom Reichstelefonbuch
42. Ausgabe, Oktober 1938
„Trink Coca-Cola – KÖSTLICH UND ERFRISCHEND“
Quellenangabe: digi-hub.de
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-712114
Titel: Reichs-Telefonbuch, 42.1938,1. 1938.
Signatur: Fn 54000:F4



Auszüge von Bad Pyrmont aus dem Reichstelefonbuch
42. Ausgabe, Oktober 1938
Ausgewählte Einträge aus dem Telefonbuch
(im Sinne der notwendigen Aufklärung und nach bestem Gewissen und Lesbarkeit):
85 Breyer, Aug., Betriebsleiter, Herderstr. 5
(Anm.: Aktueller Wohn- und Arbeitsplatz von Daniela Breyer)
803 Eisenbahnkinder-Erholungsheim, Friedr.-Str.
595 Emme, Aug., Bruchmühle, Holzhausen
292 Emme, F., Holzwarenfbr., Holzhausen
222 Forstverband u. Forstamt, Lägerweg
309 Hartmann, Aug., Gemüse, Brunnenstr. 12
646 Hotel Staatl. Kurhotel Am Kurpark
626 NSDAP., Die Deutsche Arbeitsfront, Brunnenstraße
450 Dieselbe, NS.-Frauenschaft, Vogelreichsweg 9
775 Dieselbe, NS.-Volkswohlfahrt, Ruststr. 9
683 Sanatorium Schücking, Bassinallee 1 u. Bombergallee 1
721 Schwering & Hasse, Zigarrenfabr. Lügde
756 Sparkasse der Stadt Bad Pyrmont
369 Spar- u. Darlehenskasse, Holzhausen
760 Spar- u. Darlehenskasse, Lügde
510 Staatl. Pyrmonter Säuerling, Ruststr. 20
863 Städt. Lagerbierbrauerei, Holzhausen 1
652 Städt. Verkehrsverein e.V. Bad Pyrmont, Pyrmont
(642) Zuchold, Hans, Bürgermeister, Schloßstr.
Quellenangabe: digi-hub.de
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-712114
Titel: Reichs-Telefonbuch, 42.1938,1. 1938.
Signatur: Fn 54000:F4

Polizeiverordnung
Fremdenverzeichnis in Buchform
04. Juni 1939
1939

Aufenthaltsmeldung Erich Mundhenk
Abstammung „leer“ / Löwensen 75
24. Februar 1939

Artikel aus Pyrmonter Zeitung
Der ländliche Bürgermeisterposten
1./2. Juli 1939

Artikel aus Pyrmonter Zeitung
Auslese der Tüchtigen
Begabtenförderungswerk
Schirmherrschaft Göring
12. Juli 1939

Artikel aus dem Pyrmonter Anzeiger
„Unser Ziel: Friede im Osten
Der Führer: Ich will von den deutschen Grenzen das Element der Unsicherheit, die Atmosphäre ewiger, bürgerkriegähnlicher Zustände entfernen.
Die historische Rede des Führers in der Sitzung des Deutschen Reichstags vom 1. September hat folgenden Wortlaut:
Abgeordnete, Männer des Deutschen Reichstags!
Seit Monaten leiden wir alle unter der Qual eines Problems, das uns einst das Versailler Diktat beschert hat und das nunmehr in seiner Ausartung und Entartung unerträglich geworden war.
Danzig war und ist eine deutsche Stadt!
Der Korridor war und ist deutsch!
Alle diese Gebiete verdanken ihre kulturelle Erschließung ausschließlich dem deutschen Volk, ohne das in diesen östlichen Gebieten tiefste Barbarei herrschen würde.
Danzig wurde von uns getrennt, der Korridor von Polen annektiert!
Die dort lebenden deutschen Minderheiten wurden in der qualvollsten Weise misshandelt.
Über eine Million Menschen deutschen Blutes mussten schon in den Jahren 1919/20 ihre Heimat verlassen.“
2/3. September 1939

Artikel aus dem Pyrmonter Anzeiger
„Appell an die Frau und die Jugend
Ich erwarte auch von der deutschen Frau, dass sie sich in eiserner Disziplin vorbildlich in diese große Kampfgemeinschaft einfügt.
Die deutsche Jugend aber wird strahlenden Herzens ohnehin erfüllen, was die Nation, der nationalsozialistische Staat von ihr erwartet und fordert!
Wenn wir diese Gemeinschaft bilden, eng verschworen, zu allem entschlossen, niemals gewillt zu kapitulieren, dann wird unser Wille jeder Not Herr werden!
Ich schließe mit dem Bekenntnis, das ich einst aussprach, als ich den Kampf um die Macht im Reich begann. (Die Männer des Reichstags erheben sich von ihren Plätzen.)
Damals sagte ich:
Wenn unser Wille so stark ist, dass keine Not ihn mehr zu zwingen vermag, dann wird unser Wille und unser deutscher Stahl auch die Not zerbrechen und besiegen.
Deutschland – Sieg Heil!
Die Vertreter der deutschen Nation sind den Schlusssätzen des Führers mit immer tieferer Bewegung und steigender Ergriffenheit gefolgt. Ganz im Banne der Größe dieser historischen Stunde stimmen sie mit dem Führer in diesen alten Kampf- und Siegesruf des nationalsozialistischen Reiches ein, der – als ein begeisterter heiliger Schwur – die Macht dieser einzigartigen Stunde symbolhaft in zwei Worte zusammenfasst.
Die große Stunde der deutschen Nation findet ihren würdigen Ausdruck in der fanatischen Entschlossenheit ihres Reichstags, der in einer großartigen Kundgebung für den Führer vor der ganzen Welt Zeugnis ablegt von dem Geiste, der das deutsche Volk beseelt.“
2/3. September 1939

Über die Autorin
Daniela Breyer ist Unternehmerin, Autorin und unabhängige Menschenrechts-Verteidigerin. Ihre Arbeit befasst sich mit Menschenrechtsfragen, institutionellem Versagen sowie der historischen und gegenwärtigen Wirkung staatlicher und halbstaatlicher Strukturen auf das Leben Einzelner.
Ausgehend von eigener existenzieller Betroffenheit durch behördliche Maßnahmen, wirtschaftliche Ausgrenzung und den Entzug grundlegender Lebensbedingungen begann sie, systematisch zu recherchieren. Diese Recherchen entstanden nicht aus politischer oder ideologischer Motivation, sondern aus der Notwendigkeit heraus, Ursachen, Verantwortlichkeiten und Strukturen zu verstehen.
Im Rahmen ihrer Arbeit stieß sie auf bislang unzureichend aufgearbeitete historische Strukturen in Bad Pyrmont und Umgebung, unter anderem zu Stiftungen, Einrichtungen, Zwangsarbeit, Verschickungssystemen sowie personellen und ideologischen Kontinuitäten über den Zweiten Weltkrieg hinaus. Ihre Veröffentlichungen stützen sich auf öffentlich zugängliche Archivdokumente, private Unterlagen der Familie Breyer und Zeitzeugenberichte. Ergänzend analysiert sie bauliche Strukturen, Eigentumsverhältnisse sowie die nachweisbare Verflechtung staatlicher und privatwirtschaftlicher Interessen und Entscheidungen.
Ziel ihrer Arbeit ist es, Informationen zugänglich zu machen, Zusammenhänge nachvollziehbar darzustellen und zur rechtlichen wie gesellschaftlichen Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen und institutionellem Unrecht beizutragen.
Unterstützen Sie meine Arbeit
Meine Recherchen, Dokumentationen und die juristische Aufarbeitung menschenrechtlich relevanter Vorgänge erfolgen unabhängig, unter großem persönlichem Einsatz und ohne institutionelle Förderung.
Wenn Sie meine Arbeit unterstützen möchten, freue ich mich über eine Spende auf folgendes Konto:
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Da es sich um eine private Initiative handelt, kann ich aktuell keine Spendenquittung ausstellen.
