Sogenannte Zersetzungsmaßnahmen kennen wir aus aus totalitären Systemen wie zum Beispiel der DDR (siehe Richtlinie 1/76 in der STASI Mediathek). Diese Maßnahmen können sich gegen einzelne Personen, unerwünschte Gruppen oder auch ganze Bevölkerungen richten.
Das Ziel der Täter: Die vollständige Destabilisierung der Opfer bis hin zur vollkommenen Vernichtung.
Die Täter greifen dabei auf Methoden zurück, die sowohl für das Opfer als auch für das Umfeld (zunächst) nicht offen sichtbar sind. Insbesondere in Ländern, die sich als Rechtsstaat darstellen, würden offensichtliche Zersetzungsmaßnahmen durch das Regime von der breiten Masse der Öffentlichkeit niemals akzeptiert werden. Dies würde natürlich den „Erfolg“ der jeweiligen Maßnahme gefährden und weitere totalitäre Strömungen umgehend unterbinden.
Diese „Erkenntnis“ ist spätestens seit DDR-Zeiten in kriminellen Kreisen bekannt. Denn eines ist sicher: Die Anwendung von Methoden der Zersetzung ist nicht nur rechtswidrig, sondern stellt eine vollständige Missachtung jeglicher Menschenrechte oder Grundrechte dar.
Zersetzungsmaßnahmen sind ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Unschuldige Personen werden verfolgt, entrechtet und in letzter Konsequenz „zum Schweigen gebracht“.
Da die Täter nicht alleine „arbeiten“, sondern mit anderen Kriminellen, korrupten Behörden, „Freunden“ oder Familienmitgliedern des Opfers kooperieren, haben Betroffene kaum ein Chance sich zur Wehr zu setzen.
Dabei handelt es sich im Allgemeinen nicht um einen einzigen Angriff gegen das Opfer, sondern um eine systematische Reihe von Aktionen gegen die Person, die von unterschiedlichen Personen oder Organisationen kommen und sich über einen langen Zeitraum erstrecken können.
Damit die Täter ihre Taten erfolgreich durchführen können und unentdeckt bleiben, werden die Opfer sozial isoliert und zeitgleich wirtschaftlich, psychisch und physisch destabilisiert. Durch diese Maßnahmen werden Betroffene in eine Lebenssituation gebracht, in der ihnen weder durch ihr direktes Umfeld noch durch öffentliche Organisationen geholfen wird. Sie erleben vollständige Hilflosigkeit und Ohnmacht.
Was Betroffene wissen müssen:
Die Täter wollen nicht zur Verantwortung gezogen werden. Für die Täter ist es also von Vorteil, wenn das Opfer die Schuld für seine „Umstände“ bei sich selbst sucht und „im besten Fall“ selbst Hand an sich anlegt. Das Opfer soll in die Selbst-Vernichtung getrieben werden.
Doch bevor ein Mensch „freiwillig“ Suizid begeht, erzeugen die Täter „gute Gründe“ dafür. Denn bevor ein Mensch tatsächlich Selbstmord begeht, muss sein Lebenswille vollumfänglich gebrochen werden.
Zersetzung bedeutet also den natürlichen Willen zum Leben zu brechen.
Das Opfer solcher Angriffe braucht oft lange um diese überhaupt als solche zu erkennen. Denn bevor man diese „unglücklichen Zufälle“ als systematische Muster wahrnehmen kann, braucht es zunächst die Erkenntnis, dass man selbst zu einer Zielscheibe geworden ist. Es braucht eine Antwort auf die Frage(n):
Warum? Warum ich? Warum passiert mir das alles?
Und solange das Opfer die Schuld bei sich selbst sucht, solange können die wirklichen Schuldigen einfach weitermachen.
Wie können Betroffene sich trotz aller Umstände selbst helfen?
Die Selbsthilfe beginnt mit der Frage nach möglichen Tatmotiven. Und mit der Akzeptanz der Möglichkeit, dass Menschen aus unserem nächsten Umfeld, Menschen die uns angeblich lieben, Menschen die uns (scheinbar) helfen, dies in Wirklichkeit nicht tun.
Diese Möglichkeit überhaupt in Betracht zu ziehen ist in keiner Form angenehm. Gerade, wenn es um Menschen geht, denen wir lange – vielleicht unser ganzes Leben lang – vertraut haben. Doch nur, wenn wir dies als möglichen Grund für unser „Unglück“ in Betracht ziehen, dann können wir uns auf die Suche nach konkreten Motiven machen.
Warum ich hier explizit über mögliche Täter aus unserem nahen Umfeld spreche:
Täterkreise, die Zersetzungsmassnahmen gegen einzelne Personen durchführen, benötigen dafür Informationen über diese Person. Wie in der DDR rekrutieren sie dementsprechend „Spitzel“, die unauffällig agieren können, eben weil sie dem Opfer nahe stehen. Durch diesen „direkten Draht“ zur Zielperson können sie private Informationen abgreifen, weitere Maßnahmen optimal planen und den Erfolg der Maßnahmen praktisch direkt messen.
Mit unserem direkten Umfeld sprechen wir über unsere Geheimnisse, über unsere Unsicherheiten und über unsere Wünsche und Pläne.
Diese Informationen können – und werden! – von Tätern gezielt gegen uns verwendet werden.
Denn jede Rufmord-Kampagne, jedes Gerücht, jede Verleumdung wirkt glaubwürdiger, wenn sie zumindestens in Teilen auch Fakten enthält.
Doch bevor wir zu den konkreten Methoden der Zersetzung kommen, schauen wir uns zunächst noch mögliche Tatmotive an. Denn jeder – auch jeder kriminellen – Handlung geht bekanntermaßen ein Motiv voraus. Der einzelne Täter hat einen Grund für seine Taten. Und selbst, wenn er keine objektive Begründung für sein Handeln findet, dann sucht er einen vermeintlichen Grund um seine Aktionen vor sich selbst (und anderen) zu rechtfertigen.
Mögliche Tatmotive im Rahmen von Zersetzungsmaßnahmen gegen Einzelpersonen:
- Finanzielle Bereicherung
- Eifersucht, Neid und Rache
- Macht und Kontrolle
- Erpressung
- Abhängigkeit
- Sozialer Druck und Gruppendynamik
- Extremer Narzismus, Soziopathie oder Psychopathie
- Vertuschung von anderen Straftaten
- „Leidenschaft“, Kränkung und Hass
Bei den tatsächlichen oder vorgeschobenen Begründungen der Täter spielen vermutlich oft mehrere dieser Motive eine Rolle. Doch für das Opfer geht es weniger darum die Tatmotive einzelner Täter zu 100% zu verstehen:
Es geht „nur“ darum grundsätzlich zu verstehen und zu akzeptieren, dass diese Motive (leider) zutiefst menschlich und damit real sind.
Wer von Zersetzungsmaßnahmen betroffen ist, der darf (oder muss sogar) akzeptieren:
Es gibt Menschen, die mir nichts Gutes tun wollen.
Das ist nicht(!) meine Schuld.
Denn für den Selbstschutz als Betroffener ist es wesentlich sich selbst vom Täter deutlich abzugrenzen. Es geht in keinem Fall darum den Täter in Schutz zu nehmen oder Anwalt des Täters zu sein. Selbst ein Täter, der erpresst wurde, hatte letztendlich die Wahl, ob er sich selbst, den eigenen Ruf oder jemand anderen „opfert“.
Auch ob dem Täter tatsächlich bewusst war, dass er an der Zersetzung eines Menschen beteiligt war oder ist, spielt für den Selbstschutz als Opfer eine untergeordnete Rolle.
Selbstschutz ist wichtiger als Fremdschutz.
An dieser Stelle möchte ich erwähnen, dass ich diesen Beitrag nicht aus bloßem Interesse, sondern aus persönlicher Erfahrung schreibe.
Ich weiß daher wie es sich anfühlt, wenn man sich „plötzlich“ in einer nicht endenden Extremsituation befindet.
Ich weiß wie sehr man zunächst an der eigenen Wahrnehmung zweifelt und wie sehr man daran glauben möchte, dass das alles einfach nicht wahr ist.
Und ich weiß, dass ich Anfang 2025 erst über mehrere Wochen schriftlich dokumentieren musste, was mir alles passiert ist, damit ich eines akzeptieren konnte: Dass eine ganze Gruppe von Menschen (aus niederen Motiven heraus) tatsächlich mein „Verschwinden“ – oder sogar meinen Tod – billigend in Kauf nehmen würde.
Es fällt mir jetzt (im Dezember 2025) immer noch schwer das so deutlich zu schreiben. Doch gerade weil diese Zersetzungsmaßnahmen so perfide, so unfassbar und so lebensbedrohend sind, möchte ich diese Methoden hier festhalten. Denn diese Verbrechen – mit Beteiligung von Amtspersonen und privatwirtschaftlichen sowie staatlichen Organisationen in Deutschland! – müssen dringend aufgeklärt werden.
Bei den Recherchen zu meiner eigenen Situation wurde mir relativ früh klar, dass ich von den lokalen Behörden – konkret auch von der Polizei Bad Pyrmont – keine Hilfe erwarten kann und damit völlig auf mich allein gestellt bin. Dadurch war ich gezwungen selbst zu ermitteln und mich intensiv mit der Analyse, Beweisführung und Strafverfolgung von Verbrechen zu beschäftigen.
Aufgrund meiner Tätigkeit als Unternehmerin mit eigener Werbeagentur hatte ich den großen Vorteil, dass psychologische Prinzipien seit Jahren zu meiner täglichen Arbeit gehören. Darüber hinaus hatte ich mich 2024 intensiv mit künstlicher Intelligenz beschäftigt und hatte bereits einige eigene Chat GPT Assistenten konfiguriert, die auf meine Arbeitsweise bestmöglich abgestimmt waren. Ohne dieses Vorwissen und ohne eine gewisse vorhandene Reichweite auf Social Media wüsste ich nicht, ob ich jetzt diese Zeilen schreiben könnte. Und vielleicht hatte ich dazu noch viel Glück oder den ein oder anderen Engel, der mir – ohne meine Kenntnis – geholfen hat.
Was sind typische kriminelle Strategien beim Einsatz von Zersetzungsmaßnahmen?
Soziale Isolation und Destabilisierung
- Soziale Isolierung und Kontaktverbote
- Zerstörung familiärer oder freundschaftlicher Beziehungen
- Ausschluss aus sozialen Gruppen und Hilfsnetzwerken
- Diffamierung im sozialen Umfeld
- Verbreitung falscher oder manipulierter Gerüchte
Psychische Zersetzung und Destabilisierung
- Dauerhafte Einschüchterung und Bedrohung
- Stalking und Gang-Stalking
- Psychische Manipulation und Gaslighting
- (Re-)Traumatisierung durch gezielte Trigger
- Zwangsmaßnahmen, Willkürakte und Verursachung von Kontrollverlust
- Psychiatrisierung (z. B. durch fälschliche Gutachten) zur Entmündigung des Opfers
- Erzeugung von Suizidgedanken durch vollständige Hoffnungslosigkeit
Digitale Angriffe und Rufschädigung
- Hacken, Überwachen und Ausspionieren von Geräten und Accounts (z. B. mit Software wie Palantir oder Pegasus)
- Zensur und Shadowbanning auf sozialen Plattformen
- Verfälschte Protokolle und manipulierte (Online-) Kommunikation
- Verwendung von KI-Deepfakes (Video, Ton, Bild) zur Diskreditierung
- Löschung von Content und Datensabotage
- Verbreitung von Falschinformationen durch Bots oder Fake-Accounts
- Identitätsdiebstahl durch Personen, die unter dem Namen des Opfers auftreten und kriminelle oder rufschädigende Handlungen durchführen
Wirtschaftliche Sabotage und Existenzvernichtung
- Blockade oder Sabotage beruflicher Tätigkeiten
- Zerstörung wirtschaftlicher Grundlage (z. B. Kündigung, Insolvenz, Kontensperrung)
- Diebstahl von geistigem Eigentum, Geschäftsdaten und Kundendaten
- Verweigerung staatlicher Leistungen trotz Anspruch
- Massiv überhöhte Rechnungen und Schuldenfallen
- Pfändungen trotz minimaler Existenzgrundlage
- Blockade von Steuererklärungen, Meldeadressen oder amtlichen Registrierungen
- Illegale oder betrügerische Lebensversicherungen auf das Opfer
- Unterschlagung von Vermögenswerten (z. B. bei Erbschaften)
Körperliche und gesundheitliche Gefährdung
- Blockade der Gesundheitsversorgung oder des Zugangs zu Ärzten
- Verweigerung lebensnotwendiger Ressourcen (z. B. Wasser, Strom, Nahrung, Medikamente)
- Sabotage von technischen Geräten
- Ständige Überwachung im privaten Raum
- Gewaltandrohung oder tatsächliche körperliche Übergriffe
- Extreme Lärmbelästigung, Bestrahlung oder psychophysische Folter
- Verabreichung von Drogen oder giftigen Substanzen – ohne Kenntnis des Opfers
Rechtliche und institutionelle Repression
- Amtsmissbrauch durch Polizei, Gerichte oder Behörden
- Rechtsbeugung, Aktenfälschung oder bewusst falsche Urteile
- Nichtbearbeitung oder Unterdrückung von Beschwerden, Anzeigen, Anträgen
- Verlust wichtiger Unterlagen durch gezielte Behördenfehler
- Kriminalisierung und falsche Anschuldigungen
Organisierte Netzwerke
- Einsatz von Mittätern im direkten Umfeld (Familie, Nachbarn, Freunde, Kollegen)
- Zusammenarbeit mehrerer Behörden oder Organisationen
- Verstrickung mit kriminellen Plattformen im Dark Web
- Gezielte Suche nach Tätern für Aufträge gegen das Opfer
- Schutz oder Unterstützung der Täter durch korrupte Netzwerke
Wenn Du ähnliche Erfahrungen gemacht hast und/oder dich gerne vernetzen möchtest um gemeinsam gegen solche Zersetzungsmaßnahmen vorzugehen, dann lass gerne einen Kommentar da.
In Folge meiner persönlichen Erfahrungen habe ich im November 2025 bereits eine UN-Meldung aufgrund von Vergeltungsmaßnahmen gegen meine Person gemacht. Sollte die deutsche Justiz weiterhin untätig bleiben, sehe ich mich gezwungen eine Klage vor dem Internationalen Strafgerichtshof einzureichen.
VÖLKERRECHTLICHE EINORDNUNG:
Versuch des Verschwindenlassens, Folter und keine Verjährung
Versuch des Verschwindenlassens & Zersetzung
Systematische Maßnahmen, die darauf abzielen, eine Person sozial zu isolieren, wirtschaftlich zu vernichten, ihrer Grundversorgung zu berauben und sie dauerhaft außerhalb wirksamen Rechtsschutzes zu stellen, können völkerrechtlich als Versuch des erzwungenen Verschwindenlassens oder als andere unmenschliche Handlungen eingeordnet werden.
Dazu zählen insbesondere:
• systematische Blockade existenzieller Grundversorgung (z. B. Trinkwasser),
• fortgesetzte Entrechtung und Isolation,
• Verweigerung effektiver Rechtsmittel,
• gezielte Destabilisierung mit dem Ziel der physischen oder psychischen Vernichtung.
Rechtsgrundlage:
• UN‑Konvention zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/international-convention-protection-all-persons-enforced
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Folter und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
Maßnahmen, die vorsätzlich schweres körperliches oder seelisches Leid verursachen, insbesondere durch Zwang, Drohung, Entzug lebensnotwendiger Ressourcen oder anhaltende Angstzustände, können als Folter oder unmenschliche bzw. erniedrigende Behandlung gelten.
Der Entzug von Wasser, Hygiene und medizinischer Versorgung über einen längeren Zeitraum – insbesondere mit dem Ziel, Druck auszuüben oder den Lebenswillen zu brechen – fällt nach internationaler Rechtsauffassung nicht unter legitime Verwaltungshandlungen, sondern kann einen schweren Menschenrechtsverstoß darstellen.
Rechtsgrundlagen:
• UN‑Antifolterkonvention (CAT)
https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/convention-against-torture-and-other-cruel-inhuman-or-degrading-treatment-or-punishment
• Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), Art. 7
https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/international-covenant-civil-and-political-rights
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Keine Verjährung
Verbrechen gegen die Menschlichkeit – darunter Folter, systematische Verfolgung, erzwungenes Verschwindenlassen oder andere unmenschliche Akte – verjähren nicht, auch wenn sie sich über Jahre erstrecken oder zunächst verdeckt erfolgen.
Rechtsgrundlagen:
• UN‑Übereinkommen über die Nichtanwendbarkeit von Verjährungsfristen (1968)
https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/convention-non-applicability-statutory-limitations-war-crimes
• Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, Art. 29
https://www.icc-cpi.int/sites/default/files/RS-Eng.pdf
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Keine Immunität für Amtspersonen
Amtspersonen – auch auf kommunaler oder administrativer Ebene – genießen keinen Schutz durch Immunität oder Indemnität, wenn sie an solchen Handlungen beteiligt sind, diese anordnen, dulden oder bewusst nicht unterbinden.
Rechtsgrundlage:
• Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, Art. 27
https://www.icc-cpi.int/sites/default/files/RS-Eng.pdf
Amtliche Stellung, nationale Immunitätsregelungen oder „Verwaltungshandeln“ entbinden nicht von persönlicher strafrechtlicher Verantwortung bei schweren Menschenrechtsverstößen.
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Hinweis für Betroffene:
Der Versuch, einen Menschen durch systematische Entrechtung, Zersetzung und Entzug lebensnotwendiger Ressourcen zum „Verschwinden“ oder in den Suizid zu treiben, ist kein Verwaltungsfehler, kein Einzelfall und keine Grauzone – sondern kann völkerrechtlich als schweres Verbrechen eingeordnet werden.


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