Überblick
Diese Seite dokumentiert zentrale Ereignisse im Fall der Unternehmerin und Content Creatorin Daniela Breyer.
Seit 2025 dokumentiert sie eine Reihe schwerwiegender Vorfälle, die zu einer existenzbedrohenden Situation geführt haben und inzwischen Gegenstand rechtlicher Schritte sind.
Die folgende Chronologie soll einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen geben.
Hintergrund
Daniela Breyer ist seit 2007 selbstständig tätig und arbeitete über viele Jahre im Bereich Webdesign, Marketing und digitale Strategien.
Neben ihrer unternehmerischen Tätigkeit beschäftigte sie sich zunehmend mit gesellschaftlichen und politischen Themen und plante im Herbst 2024 unter anderem den Aufbau eigener Content-Formate auf Plattformen wie YouTube.
Chronologie
2007
Beginn der Selbstständigkeit
Gründung der Werbeagentur Red Tiger Design als Einzelunternehmerin
2019/2020
Einstellung der ersten Mitarbeiter
Auszubildender und Vollzeit-Grafikdesigner
2021
Kritische Veröffentlichungen zur Corona Politik auf Social Media
Der Staat hat die Aufgabe die Risikogruppen zu schützen.
Facebook Beitrag vom 28.11.2021
Meine persönliche „Risiko- und Gefahrenanalyse“
Facebook Beitrag vom 01.12.2021
Also ich finde die „Lasst euch alle impfen!“ Appelle fragwürdig.
Facebook Beitrag vom 04.12.2021
Entwurf einer Verfassungsbeschwerde
(als Nicht-Juristin, ohne KI)
Einreichung der Beschwerde (über einen Anwalt) war aufgrund fehlender, finanzieller Mittel und zeitlicher Ressourcen nicht möglich
Entwurf vom 17.12.2021
November 2022
Firmen-Insolvenz in Folge der Auswirkungen der Corona-Maßnahmen
Gesamtschulden: rund 100.000 €, vollständige wirtschaftliche Handlungsunfähigkeit durch Kontopfändung (ca. 17.000 €) vom Finanzamt Neuss
Freigabe der Fortführung der selbstständigen Tätigkeit
Januar 2023
Pflege der Großmutter in Bad Pyrmont
Übernahme der Pflege als kurzfristiger Ersatz für den noch lebenden Sohn der Großmutter, welcher erkrankt war. Belastende Situation.
Mai 2023
Tod des Sohnes der Großmutter
Nach der Diagnose mehrerer, schwerer Erkrankungen (u.a. Krebs, Nierenprobleme) durch das Agaplesion Krankenhaus Bad Pyrmont im Februar 2023 und folgender Chemotherapie sowie Dialyse.
Mitte 2023
Vollständiger Umzug von Neuss zurück nach Bad Pyrmont
Bis zum Umzug wurden die Büroräume in Neuss mit monatlichen Kosten von rund 1.500€ trotz Nicht-Nutzung erhalten, da ursprünglich eine Rückkehr geplant war.
Oktober 2023
Tod der Großmutter
Nach einer erfolgreichen Operation der Großmutter im Agaplesion Krankenhaus Bad Pyrmont äußerte diese den Wunsch ein neues Testament aufzusetzen. Kurz darauf erfolgte die Verlegung zu einem Krankenhaus in Steinheim (anderes Bundesland).
Nach dem Tod:
Beginn komplexer familiärer und organisatorischer Situationen.
2023 – 2024
Intensive berufliche Tätigkeit
Arbeit an Marketingprojekten für eine große Werbeagentur mit internationalen Kunden zum Zweck der wirtschaftlichen Stabilisierung nach der Firmeninsolvenz Ende 2022.
Trotz erheblicher Belastungen (Pflege Großmutter, vorherige Firmen-Insolvenz) wurde 2023 ein Jahresumsatz von ca. 100.000 € erzielt.
Ende der Zusammenarbeit mit der großen Werbeagentur im Juli 2024 zum Zweck der Neupositionierung und aufgrund von konstant zeitkritischen Projekten.

Cashflow 2023

Herbst 2024
Start bzw. Ausbau mehrerer YouTube Kanäle
(Mittelfristig geplante) Neupositionierung als Content Creator mit mehreren YouTube-Kanälen, Fortführung von Kundenaufträgen (überwiegend Bestandskunden) als Werbeagentur bis zur Monetarisierung der Kanäle geplant.

YouTube Kanäle – Statistiken (Neue Kanäle seit September 2024: Geistesfunken, HEXXAH Records)
Januar 2025
Beginn umfassender Dokumentation von Verbrechen
Video-, Audio- und Textprotokolle unter anderem in der App NoStalk (Januar 2025-Juni 2025)
Januar–Februar 2025
Mehrere Polizeibesuche bei der Polizei Bad Pyrmont
Meldung von Stalking-Vorfällen und Bedrohungen. Keine Unterstützung erhalten.
März 2025
Widerstandsaktion in der Hufeland Therme Bad Pyrmont
April 2025
Wasserversorgung abgeschaltet

Mehrfach schriftlich Widerspruch aufgrund der Höhe der geforderten Nachzahlung für 2024 bei den Stadtwerken Bad Pyrmont eingereicht.
Im Jahr 2024 geleistete Zahlungen an die Stadtwerke Bad Pyrmont als Ein-Personen-Haushalt:
3.710,26 € (Gas, Wasser, Strom insgesamt)
Nachforderung der Stadtwerke Bad Pyrmont laut Jahresabrechnung 2024:
1.853,92 € (Gas, Wasser, Strom insgesamt)
Email an die Stadtwerke Bad Pyrmont vom 22.04.2025:
Betreff:
„Widerspruch & Antrag auf sofortige Entsperrung der Wasserversorgung
Kundennummer: 624492
Verbrauchsstelle: Herderstraße 5 // 31812 Bad Pyrmont
Betrifft: Jahresverbrauchsabrechnung 2024, Wasserabstellung am 02.04.2025, Mahnungen verschiedener Objektschlüssel
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen die Jahresverbrauchsabrechnung 2024 sowie die darauffolgende Wasserabstellung vom 02.04.2025 ein und fordere die sofortige Wiederaufnahme der Wasserversorgung.
Ende letzten Jahres erschien eine Person unangekündigt an meiner Tür, um angeblich im Auftrag der Stadtwerke eine Ablesung durchzuführen. Anders als sonst erhielt ich keine Terminankündigung oder Ablesekarte, wie es üblicherweise der Fall ist – was mich bereits stutzig machte. Die Person zeigte mir auf Nachfrage zwar einen Mitarbeiter-Ausweis der Stadtwerke vor, den Namen habe ich mir allerdings leider nicht notiert. Während des Gesprächs sagte die Person mir deutlich, dass mein Verbrauch sehr niedrig sei und ich mit einer Rückzahlung rechnen könne. Umso irritierender war es für mich, kurz darauf eine Forderung über mehrere Hundert Euro zu erhalten. Auch aus dem Umfeld wurde mir bestätigt, dass eine vorherige Terminankündigung in der Regel üblich ist, was dieses Vorgehen zusätzlich fragwürdig erscheinen lässt.
Nach sorgfältiger Prüfung Ihrer Unterlagen ergibt sich eine Reihe gravierender Unstimmigkeiten, die eine ordnungsgemäße Abrechnung und die Grundlage der aktuellen Sperrung massiv in Zweifel ziehen:
1. Zählernummern stimmen nicht überein:
Die von mir am 10.04.2025 selbst abgelesenen Zählernummern (siehe Fotos) für Strom und Wasser weichen erheblich von den in der Abrechnung verwendeten Zählernummern ab. Auch die Anzahl der Zähler stimmt nicht überein, was den Verdacht nahelegt, dass die Abrechnung nicht korrekt meiner Einheit zugeordnet wurde.
2. Haushaltsverhältnisse wurden nicht berücksichtigt:
2023 wohnten 3–4 Personen im Haus. Seit 2024 bin ich alleinige Bewohnerin. Dies steht in krassem Widerspruch zum berechneten Verbrauch und zur Höhe der Nachforderung.
3. Fehlzuordnungen mehrerer Objektschlüssel und Mahnungen:
Ihnen liegt bekanntlich der Tod von Ida Breyer im Jahr 2023 vor. Dennoch wurden im Februar 2025 mehrere Mahnungen und Sperrankündigungen unter deren Namen versandt – obwohl ich als Enkeltochter mit Vollmacht über deren Vermögen agiere.
Gleichzeitig wurden Mahnungen an mich unter Kundennummer 624492 verschickt, die Beträge anderer Verbrauchsstellen und Objektschlüssel enthalten – offenbar wurden hier mindestens drei verschiedene Einheiten miteinander vermischt.
4. Aktuelle persönliche Situation – Schutzstatus gemäß UN-Resolution:
Ich bin als Menschenrechtsverteidigerin im Sinne der UN-Erklärung zum Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen aktiv. Aufgrund von Angriffen und gezielten Cyberattacken kann ich derzeit meine berufliche Tätigkeit nicht im vollen Umfang ausüben – ein Umstand, der meine wirtschaftliche Situation massiv beeinflusst.
Ein solcher Schutzstatus verpflichtet auch staatliche und kommunale Institutionen, meine Grundversorgung – insbesondere Trinkwasser – sicherzustellen. Die vollständige Abstellung des Wassers stellt einen massiven Eingriff in meine Grundrechte und Menschenwürde dar.
Ich fordere daher:
• die umgehende Entsperrung der Wasserversorgung
• eine Korrektur der Abrechnung unter Einbezug meiner eigenen Ablesedaten und Haushaltsverhältnisse
• eine vollständige Offenlegung, auf welchen Grundlagen die Beträge und Mahnungen erstellt wurden
• und eine Stellungnahme, wie es zu der Vermischung mehrerer Objektschlüssel und Namen kommen konnte
In Anbetracht der Umstände bitte ich um Verständnis dafür, dass ich derzeit nicht in der Lage bin, Zahlungen zu leisten. Aufgrund massiver Cyberangriffe, durch die ich in den letzten 3–4 Monaten nicht gewerblich tätig sein konnte, ist meine wirtschaftliche Situation aktuell stark eingeschränkt. Ich fordere daher mit Nachdruck die sofortige Entsperrung der Wasserversorgung, bis sämtliche offenen Fragen geklärt und eine faire sowie rechtskonforme Lösung gefunden ist.“
Rückmeldung der Stadtwerke Bad Pyrmont vom 29.04.2025:
„Sehr geehrte Frau Breyer,
die Ihnen zugestellten Jahresabrechnungen für das Jahr 2024 sind aufgrund der Ablesewerte v. 25.11.2024 und der daraus erfolgten Hochrechnung zum 31.12.24 korrekt.
Es ergeben sich aus den Abrechnungen folgende Restforderungen für das Jahr 2024:
VR 2000292634 – 298,46 €
VR 2000292588 – 205,18 €
VR 2000292631 – 836,46 €
VR 2000292590 – 513,82 €
Gesamt: 1.853,92 €
Gerne können Sie diesen Betrag in 2 Raten zahlen :
900,– – sofort
953,92 – 25.05.25
Nach Zahlung der 1. Rate wird die Wasserlieferung wieder aufgenommen.“
Email an die Stadtwerke Bad Pyrmont vom 29.04.2025:
Betreff:
„Ihre Antwort vom 29.04.2025 – Widerspruch nicht berücksichtigt„
„Leider kann ich Ihre Aussage zur Korrektheit der Abrechnungen nicht nachvollziehen. Wie bereits in meinem Widerspruch dargelegt, bestehen erhebliche Unstimmigkeiten zwischen den mir vorliegenden Zählernummern, Zählerständen und der tatsächlichen Zähleranzahl im Haus. Diese Abweichungen lassen den begründeten Verdacht zu, dass mir hier fremde Verbräuche in Rechnung gestellt wurden.
Hinzu kommt: Die Ablesung am 25.11.2024 erfolgte durch eine Person ohne vorherige Ankündigung – ohne Terminankündigungskarte, wie sie üblich ist – und obwohl sich diese Person als Stadtwerkemitarbeiter auswies, wurde mir bei diesem Termin noch eine Rückzahlung in Aussicht gestellt. Dass ich stattdessen nun mit fast 2.000 Euro Forderung und abgestelltem Wasseranschluss konfrontiert bin, halte ich angesichts dieser Umstände für nicht tragbar.
Ich fordere daher erneut:
1. Eine vollständige Prüfung sämtlicher Verbrauchsstellen und Abrechnungen,
2. die sofortige Wiederaufnahme der Wasserlieferung als Grundversorgung gemäß § 10 Abs. 1 Trinkwasserverordnung,
3. eine Klärung, warum mir Rechnungen zugestellt wurden, die auf meine 2023 verstorbene Oma Ida Breyer ausgestellt sind.
4. eine Klärung, warum mir mehrere Verbrauchstellen und dazugehörige Rechnungen zugeordnet wurden und warum das laut den Stadtwerken „systemseitig“ nicht anders möglich wäre.
Aufgrund meiner aktuellen Notlage, anhaltender Cyberangriffe, einer laufenden Firmeninsolvenz in Folge der Corona-Maßnahmen und meiner Tätigkeit als Menschenrechtsverteidigerin, bin ich derzeit nicht in der Lage, auch nur eine der geforderten Ratenzahlungen zu leisten. Ich bin jedoch weiterhin bemüht, eine für beide Seiten tragbare und rechtlich korrekte Lösung zu finden.
Ich weise darauf hin, dass ich die gesamte Kommunikation und die auffällige Rechnungsstellung dokumentiere und ggf. der Verbraucherzentrale sowie weiteren zuständigen Stellen zur Prüfung vorlegen werde.“
Dokumente der Stadtwerke Bad Pyrmont (Auszüge)
Kundennummer von Daniela Breyer laut Einzugsermächtigung vom 03.07.2024:
606075


laut Sperrankündigung vom 24.03.2025:
606075

laut Sperrankündigung vom 24.03.2025:
606075

laut Sperrankündigung vom 24.03.2025:
606075

laut Sperrankündigung vom 24.03.2025:
624492
Beantragung von Wohngeld am 29.04.2025
Situationsbeschreibung:
Existenzielle Notlage, keine Annahme von Kundenaufträgen mehr möglich, da wegen rechtswidriger Zugriffe Dritter auf alle Geräte kein Datenschutz mehr gewährleistet werden konnte.
Abgabe des Wohngeld-Antrags in digitaler Form am 29.04.2025.
Auszüge aus dem digitalen Schriftverkehr:
An die Wohngeldstelle (05.05.2025):
„Zudem möchte ich Sie bitten mir kommende Emails (auch) an die Email Adresse „…@icloud.com“ zu senden, da ich aufgrund meiner finanziellen Notlage möglicherweise zeitnah nicht mehr auf meine aktuelle Email Adresse zugreifen kann.
Aufgrund dieser finanziellen Notlage möchte ich zudem noch nachfragen, wie lange die Bearbeitung meines Antrags voraussichtlich dauern wird und ob es gegebenenfalls die Möglichkeit einer Art „Soforthilfe“ oder Vorauszahlung gibt. Aktuell habe ich noch einen Bargeldbestand von rund 10€.
Antwort der Wohngeldstelle (07.05.2025)
„Die Möglichkeit einer Soforthilfe oder ähnlichem ist im Wohngeld leider nicht vorgesehen. Wohngeld ist lediglich eine Zuschussleistung und ist nicht dafür gedacht, den Lebensbedarf zu decken.
In Ihrem Fall wird es sich nach jetziger Einschätzung auch eher um einen geringen Zuschuss handeln, weshalb ich Ihnen dringend raten würde, umgehend Leistungen beim Job Center zu beantragen. Hier könnten ggf. auch Soforthilfen gezahlt werden.“
Mai 2025
Beantragung von Bürgergeld beim Jobcenter Bad Pyrmont aufgrund bereits bestehender finanzieller Notlage


12.05.2025 – Erste Vorsprache Jobcenter
- Persönliche Vorsprache vor Ort (ca. 4 km Fußweg)
- Gespräch mit Jobcenter-Leitung („Chef“ laut Hören-Sagen)
14.05.2025 – Versuch digitale Antragstellung
Nach Versuchen zur Erstellung des Profils kommt auf der Website nur folgende Meldung:
„Aktuell kann Ihr Profil nicht erstellt werden.“
Aufgrund dessen Versand einer Email an die Email Adresse aus dem Impressum der Website des Jobcenter Bad Pyrmont (Textauszug):
„…hiermit reiche ich den Hauptantrag auf Bürgergeld in digitaler Form per E-Mail ein.
Ein elektronisches Profil konnte ich über die Online-Oberfläche des Jobcenters trotz mehrerer Versuche nicht anlegen. Weder die Verknüpfung mit meiner früheren BG-Nummer (aus Neuss), noch die Neuregistrierung führten zum Erfolg. Einen entsprechenden Screenshot über die Fehlermeldung habe ich beigefügt. Den dort angegeben technischen Support konnte ich (trotz gerade eben versuchter Kontaktaufnahme zu den regulären Öffnungszeiten, Mittwochs bis 18 Uhr) nicht erreichen und wurde dazu aufgefordert es an einem anderen Tag erneut zu versuchen.
Da ich keine Möglichkeit habe, Dokumente auszudrucken oder diese über die Online-Oberfläche des Jobcenters einzureichen, bitte ich um Mitteilung, wie ich die weiteren notwendigen Unterlagen (welche in digitaler Form vorliegen) datensicher übermitteln kann.
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung und bitte um eine kurzfristige Rückmeldung zu den weiteren Schritten, da ich mich in einer finanziellen Notsituation befinde.“
Automatische Antwort auf die Email:
„…dieses Postfach existiert nicht mehr. Die E-Mail-Kommunikation wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen eingestellt. Ihre E-Mail wird daher nicht bearbeitet.
Ergebnis: Digitale Antragstellung nicht möglich.
Email mit dringender Anfrage zur Lebensmittelhilfe an die Tafel Bad Pyrmont am 15.05.2025
Keine Rückmeldung auf die Email und auch telefonisch keine Erreichbarkeit gegeben.
Textauszug:
„Ich befinde mich aktuell in einer akuten humanitären Notlage: Ich habe weder Wasser (abgestellt Anfang April 2025 durch die Stadtwerke) noch Lebensmittel im Haus, keine finanziellen Mittel mehr zur Verfügung und warte derzeit auf die Bearbeitung meiner Bürgergeld- und Wohngeldanträge. Aufgrund dieser Situation habe ich auch keinen Zugang mehr zu Mobilität (kein Bus- oder Bahn-Ticket) und kann mein Zuhause nur noch zu Fuß verlassen. Der Weg zu Ihrer Einrichtung ist für mich nur unter großen körperlichen Anstrengungen zu bewältigen.
Ich bin zudem seit Jahren aktiv als Menschenrechtsverteidigerin (unabhängig und unentgeltlich) tätig – u. a. in der Aufklärung über sexualisierte Gewalt, Kindesmissbrauch und organisierte Kriminalität. In den letzten Monaten kam es in direktem Zusammenhang mit dieser Arbeit zu zahlreichen Übergriffen, Überwachungen, Sabotagen und Einschüchterungsversuchen gegen mich, die ich dokumentiert habe. Leider blieb meine Situation trotz mehrfacher Hilfegesuche bisher ohne jede konkrete Schutz- oder Unterstützungsmaßnahme seitens staatlicher Stellen. Daher bereite ich derzeit auch eine entsprechende Einreichung beim **Internationalen Strafgerichtshof** vor.
In dieser Ausnahmesituation bin ich auf Ihre Unterstützung angewiesen und bitte Sie daher:
– um Rückmeldung, ob derzeit eine Aufnahme neuer Personen bei der Tafel möglich ist oder ob ein Aufnahmestopp besteht
– und falls ja, ob ich kurzfristig (heute?) und unbürokratisch Lebensmittelhilfe erhalten kann – auch übergangsweise, bis meine Lage sich stabilisiert
Ich wäre Ihnen für eine schnelle Rückmeldung sehr dankbar, damit ich einschätzen kann, ob ich mich zu Fuß auf den Weg machen kann oder ob dies – aufgrund eines Aufnahmestopps – leider aussichtslos wäre.“
Nach persönlicher Vorsprache – 3,5 km Fussweg – einige Lebensmittel zur akuten Versorgung erhalten.
August 2025
Beantragung von drei einstweiligen Verfügungen beim Amtsgericht Hameln
(über den Justizservice)
1. Stadtwerke Bad Pyrmont:
Wiederherstellung Wasserversorgung (erfolgreich)
2. Google Drive:
Drohender Verlust von geschäftlichen und privaten Daten sowie Beweismaterial aufgrund von Zahlungsunfähigkeit (abgelehnt)
3. WebhostOne:
Drohender Verlust von geschäftlichen und privaten Daten sowie Beweismaterial aufgrund von Zahlungsunfähigkeit (abgelehnt)
Verfassungsrüge an politische Stellen
Empfänger:
Stadt Bad Pyrmont, Land Niedersachsen, Bundesregierung Deutschland
Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle
Einreichung per Einschreiben/Rückschein, Rückschein erhalten, bisher keine weitere Rückmeldung
November 2025
Repressalien Meldung an die Vereinten Nationen
Einreichung per Einschreiben/Rückschein, beim Rückschein wurde der Empfänger der Sendung nicht namentlich angegeben, bisher keine weitere Rückmeldung


10. Dezember 2025
Wasserversorgung vollständig abgeschaltet

Februar 2026
Eingriff in digitale Reichweite während fortlaufender, existenzieller Notlage am 17.02.2026


Veröffentlichung eines Beitrags auf Facebook im Zusammenhang mit persönlicher und existenzieller Notlage sowie staatlichem Handeln (schriftliche Aufforderung zum Antritt einer Ersatzhaft im Frauengefängnis Vechta)
Dieser Beitrag erreichte innerhalb kürzester Zeit eine außergewöhnlich hohe Reichweite.
Der Beitrag befand sich damit nachweislich in einer Phase stark steigender öffentlicher Sichtbarkeit.
Trotz dieser Entwicklung wurde der Beitrag durch die Plattform entfernt.
Am Folgetag wurde ein weiterer Beitrag mit identischem Bildmaterial (Abbildung der Aufforderung zum Haftantritt) veröffentlicht.
Dieser Beitrag wurde von der Plattform nicht beanstandet.
Parallel dazu wurde das Facebook Profil mit folgender Begründung eingeschränkt:
„Wir haben dein Profil aus Sicherheitsgründen eingeschränkt, da deine Aktivitäten möglicherweise gegen unsere Regeln verstoßen.“
Zusätzlich bestätigte die Plattform an anderer Stelle:
„Wir haben keine Probleme mit den Inhalten festgestellt.“
Ergänzender Hinweis:
Gegen den Tatvorwurf wurde bereits im Sommer 2025 schriftlich Widerspruch bei der Staatsanwaltschaft Hannover eingelegt.
Textauszüge aus dem Schreiben:
„Ich lege Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung ein und fordere die Prüfung des gesamten Vorgangs unter besonderer Berücksichtigung der Umstände am 02.03.2025.“
„Ich fordere Sie hiermit auf:
1. die vollständige Sicherung und Auswertung aller relevanten Videoaufzeichnungen aus der Hufeland Therme sowie der Polizeistation Bad Pyrmont zu veranlassen,
2. den Vorfall unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit sowie möglicher Grundrechtsverletzungen zu prüfen,
3. eine nochmalige rechtliche Bewertung des gesamten Verfahrens vorzunehmen – auch unter Beachtung meiner öffentlichen Tätigkeit als Menschenrechtsverteidigerin sowie der UN-Resolution zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen, welcher Deutschland zugestimmt hat.
Zudem möchte ich deutlich darauf hinweisen, dass ich zu systematischen, schwerwiegenden Straftaten wie Kindesmissbrauch, Kinderhandel, Korruption sowie Amtsmissbrauch – unter anderem auch mit mutmaßlichem Bezug zu lokalen Behörden – recherchiere. Diese Verbrechen möchte ich zur Anklage bringen, sobald meine Recherchen abgeschlossen sind.
Ich bitte darum, mir gegenüber von weiteren belastenden Maßnahmen Abstand zu nehmen, bis eine vollständige Klärung erfolgt ist. Sollten diese Punkte unbeachtet bleiben, behalte ich mir rechtliche und völkerrechtliche Schritte vor.“
März 2026
Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht am 10.03.2026, Posteingang beim Gericht am 11.03.2026
Einreichung per Einschreiben/Rückschein, Rückschein erhalten
Rückmeldung vom Bundesverfassungsgericht per Brief, Kenntnisnahme/ Öffnung des Briefes am 22.03.2026 (Textauszüge):
„…gegen die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bestehen Bedenken, da Sie einen konkreten Hoheitsakt weder ausreichend genau bezeichnet noch vorgelegt haben dürften.“
„Eine Verfassungsbeschwerde kann nur gegen konkrete Hoheitsakte (z.B. Entscheidungen einer Behörde oder eines Gerichts) erhoben werden.“
„Ihre Verfassungsbeschwerde scheint jedoch aus den oben angeführten Gründen unzulässig zu sein.“
„Außerhalb eines zulässigen Verfassungsbeschwerdeverfahrens kann das Bundesverfassungsgericht nicht auf Veranlassung von Einzelnen tätig werden.“
„Daher ist davon abgesehen worden, eine richterliche Entscheidung herbeizuführen.“
Dringender Antrag auf Weiterbewilligung von Wohngeld – akute existenzielle Notlage an die Wohngeldstelle Bad Pyrmont (Landkreis Hameln-Pyrmont in Kopie) am 16.03.2026
Text aus der Email an die Wohngeldstelle (Auszug):
„Ich möchte hiermit erneut auf meine derzeitige akute existenzielle Notlage hinweisen und bitte Sie dringend um eine zeitnahe Weiterbewilligung beziehungsweise eine vorläufige Entscheidung über meinen Wohngeldanspruch.
Meine aktuelle Situation stellt sich derzeit wie folgt dar:
- Meine Wasserversorgung wurde am 10.12.2025 vollständig abgestellt.
- Mein Wohngeld ist inzwischen ausgelaufen, sodass mir voraussichtlich ab April keine ausreichenden Mittel für Lebensmittel und Trinkwasser zur Verfügung stehen.
- Ein Antrag auf Bürgergeld wurde im Jahr 2025 trotz nachgewiesener Notlage nicht bewilligt, sodass ich bereits seit rund einem Jahr deutlich unterhalb des Existenzminimums lebe.
- Mein Zugang zu Telefon und Internet endet nach aktuellem Stand am 25.03.2026, wodurch meine Kommunikationsmöglichkeiten mit Behörden und Gerichten erheblich eingeschränkt würden.
Zum Nachweis meiner aktuellen finanziellen Situation übersende ich Ihnen mit dieser E-Mail:
das Schreiben der Stadtwerke Bad Pyrmont zur vollständigen Wasserabstellung vom 10.12.2025
meine Kontoauszüge der letzten sechs Monate (Privatkonto, zum Geschäftskonto habe ich keinen Zugang mehr)“
Rückmeldung von der Wohngeldstelle am 19.03.2026 per Email:
„Aufgrund Ihrer Schilderungen gehe ich davon aus, dass Ihr Einkommen aus Selbstständigkeit vollständig weggefallen ist, wodurch auch Ihr Wohngeldanspruch gänzlich entfallen würde. Ich weise Sie deshalb nochmals dringend darauf hin, dass Sie umgehend Bürgergeld beim Job Center beantragen sollten. Insbesondere zur Abwendung Ihrer Notlage ist das Job Center zuständig, da es sich beim Wohngeld nur um eine Zuschussleistungen handelt und nicht zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes dient.
Die Entscheidung, ob das Wohngeld weiterbewilligt werden kann, kann erst erfolgen, wenn Ihr Folgeantrag mit entsprechenden Nachweisen hier vorliegt. Eine (Weiter-) Zahlung ohne Antrag kann nicht erfolgen.
Den Antrag auf Lastenzuschuss habe ich der Anlage nochmals beigefügt.
Bitte reichen Sie den aktuellen Grundsteuerbescheid, den Ablehnungsbescheid des Job Centers, sowie Einkommensnachweise der letzten drei Monate mit ein.“
Eilantrag beim Sozialgericht Hannover am 17.03.2026
Einreichung per Email, da keine finanziellen Mittel für postalischen Versand und kein Fax vorhanden
Rückmeldung vom Sozialgericht am 19.03.2026 per Email:
„Eine Übermittlung elektronischer Dokumente an das Gericht per E-Mail ist in Rechtssachen nicht zulässig. Per E-Mail übermittelte elektronische Dokumente sind nicht formwirksam eingegangen. Ihre E-Mail wird daher vom Gericht nicht berücksichtigt, nicht zu den Gerichtsakten genommen und nicht an andere Verfahrensbeteiligte weitergeleitet.
Um keine Rechtsnachteile zu erleiden wird empfohlen, Ihr Schreiben per Post, per Fax oder in elektronischer Form nach Maßgabe des § 65 a des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) einzureichen.“
Antrag auf Weiterbewilligung von Wohngeld an die Wohngeldstelle der Stadt Bad Pyrmont (Kommunalaufsicht Landkreis Hameln-Pyrmont in Kopie) am 16.03.2026
Betreff: „Dringender Antrag auf Weiterbewilligung von Wohngeld – akute existenzielle Notlage„
„ch möchte hiermit erneut auf meine derzeitige akute existenzielle Notlage hinweisen und bitte Sie dringend um eine zeitnahe Weiterbewilligung beziehungsweise eine vorläufige Entscheidung über meinen Wohngeldanspruch.
Meine aktuelle Situation stellt sich derzeit wie folgt dar:
- Meine Wasserversorgung wurde am 10.12.2025 vollständig abgestellt.
- Mein Wohngeld ist inzwischen ausgelaufen, sodass mir voraussichtlich ab April keine ausreichenden Mittel für Lebensmittel und Trinkwasser zur Verfügung stehen.
- Ein Antrag auf Bürgergeld wurde im Jahr 2025 trotz nachgewiesener Notlage nicht bewilligt, sodass ich bereits seit rund einem Jahr deutlich unterhalb des Existenzminimums lebe.
- Mein Zugang zu Telefon und Internet endet nach aktuellem Stand am 25.03.2026, wodurch meine Kommunikationsmöglichkeiten mit Behörden und Gerichten erheblich eingeschränkt würden.
Zum Nachweis meiner aktuellen finanziellen Situation übersende ich Ihnen mit dieser E-Mail:
- meine Kontoauszüge der letzten sechs Monate (Privatkonto, zum Geschäftskonto habe ich keinen Zugang mehr)
- das Schreiben der Stadtwerke Bad Pyrmont zur vollständigen Wasserabstellung vom 10.12.2025
Ich möchte darauf hinweisen, dass der Staat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht verpflichtet ist, jedem Menschen ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten. Dieses ergibt sich insbesondere aus Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz (Schutz der Menschenwürde) in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz (Sozialstaatsprinzip).
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass der Staat verpflichtet ist, die materiellen Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Existenzminimum jederzeit sicherzustellen. Diese Pflicht umfasst insbesondere den Zugang zu Nahrung, Trinkwasser, Unterkunft sowie grundlegender sozialer Teilhabe.
Darüber hinaus bestehen entsprechende Verpflichtungen auch aus europäischem und internationalem Recht, insbesondere aus Artikel 34 der EU-Grundrechtecharta (Recht auf soziale Sicherheit und soziale Unterstützung), Artikel 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) sowie aus der UN-Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern (1998).
Desweiteren besteht für staatliche Stellen auch eine allgemeine Pflicht zur Gefahrenabwehr, wenn eine konkrete Gefährdung grundlegender Lebensbedingungen vorliegt. Eine Situation, in der einer Person der Zugang zu Wasser, Lebensmitteln oder elementaren Kommunikationsmöglichkeiten nicht mehr möglich ist, stellt eine unmittelbare Gefährdung des menschenwürdigen Existenzminimums dar. In solchen Fällen sind staatliche Stellen verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine solche Situation unverzüglich abzuwenden.
Aufgrund der beschriebenen Umstände besteht derzeit eine unmittelbare Gefährdung meiner grundlegenden Lebensversorgung. Ohne eine kurzfristige Unterstützung droht mir spätestens ab April eine Situation, in der ich nicht mehr über ausreichende Mittel für Nahrung und Trinkwasser verfüge. Eine solche Situation stellt eine konkrete Gefährdung meiner Gesundheit sowie meiner körperlichen Unversehrtheit dar.
Ich bitte Sie daher dringend zu prüfen, ob eine vorläufige Entscheidung, eine schnelle Weiterbewilligung oder eine vorläufige Leistung bis zur abschließenden Prüfung des Antrags möglich ist.
Ich möchte offen darauf hinweisen, dass ich mich seit über einem Jahr in einer außergewöhnlichen Belastungs- und Notsituation befinde.
Neben der Sicherung meiner elementaren Lebensbedingungen bin ich derzeit gezwungen, meine begrenzten Ressourcen auf mehrere rechtliche Verfahren zu konzentrieren, darunter eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht, eine Strafanzeige wegen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen und organisierter Kriminalität sowie eine formelle Meldung über Repressalien bei den Vereinten Nationen..
Die Aufklärung dieser Vorgänge dient nicht nur meinem persönlichen Schutz, sondern betrifft nach meiner Einschätzung auch Fragen von erheblichem öffentlichen Interesse. Aus Gründen der persönlichen Sicherheit sowie aufgrund meiner derzeit stark eingeschränkten finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten sehe ich mich aktuell nicht in der Lage, umfangreiche zusätzliche Unterlagen zusammenzustellen, wie sie für eine vollständige erneute Antragstellung erforderlich wären. Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass ich derzeit nur die unmittelbar verfügbaren Nachweise übermitteln kann.
Zudem möchte ich vorsorglich darauf hinweisen, dass staatliche Stellen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet sind, eine Gefährdung des menschenwürdigen Existenzminimums aktiv abzuwenden, sobald ihnen eine solche Situation bekannt ist. Sollte eine solche Gefährdung trotz Kenntnis der Umstände nicht abgewendet werden, kann dies auch rechtliche Verantwortlichkeiten staatlicher Stellen begründen.
Mein Ziel ist ausdrücklich eine zeitnahe und sachliche Klärung meiner Situation, damit eine weitere Verschärfung der aktuellen Notlage vermieden werden kann.
Ich dokumentiere den Verlauf dieses Vorgangs derzeit fortlaufend, da die Sicherstellung meiner elementaren Lebensgrundlagen betroffen ist und entsprechende staatliche Stellen über die Situation informiert wurden.
Desweiteren gehe ich davon aus, dass im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz des menschenwürdigen Existenzminimums eine zeitnahe Prüfung und Entscheidung erfolgen kann.“
Rückmeldung der Wohngeldstelle Bad Pyrmont am 19.03.2026:
„Aufgrund Ihrer Schilderungen gehe ich davon aus, dass Ihr Einkommen aus Selbstständigkeit vollständig weggefallen ist, wodurch auch Ihr Wohngeldanspruch gänzlich entfallen würde. Ich weise Sie deshalb nochmals dringend darauf hin, dass Sie umgehend Bürgergeld beim Job Center beantragen sollten. Insbesondere zur Abwendung Ihrer Notlage ist das Job Center zuständig, da es sich beim Wohngeld nur um eine Zuschussleistungen handelt und nicht zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes dient.
Die Entscheidung, ob das Wohngeld weiterbewilligt werden kann, kann erst erfolgen, wenn Ihr Folgeantrag mit entsprechenden Nachweisen hier vorliegt. Eine (Weiter-) Zahlung ohne Antrag kann nicht erfolgen.
Den Antrag auf Lastenzuschuss habe ich der Anlage nochmals beigefügt.
Bitte reichen Sie den aktuellen Grundsteuerbescheid, den Ablehnungsbescheid des Job Centers, sowie Einkommensnachweise der letzten drei Monate mit ein.“
Versuch der formgerechten Einreichung eines Eilantrags beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Rule 39) am 18./19.03.2026
Kontaktaufnahme zu 42 Organisationen/Personen (national/international) per Email mit Bitte um Weiterleitung, da keine finanziellen Mittel für postalischen Versand und kein Fax vorhanden
Drohender vollständiger Verlust von Kommunikation (Internet/Telefon) am 25.03.2026
Existenzielle Gefährdung durch fehlende finanzielle Mittel
Weiterhin keine wirksame staatliche Unterstützung
Rückmeldung vom Institut für Menschenrechte am 20.03.2026:
„Sehr geehrte Frau Breyer,
vielen Dank für Ihr Nachricht, und für die Schilderung Ihrer Situation. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass unsere Unterstützung in diesem spezifischen Fall leider nicht möglich ist, da die Bearbeitung von Einzelfällen nicht Teil unserer Zuständigkeit und unseres Mandats ist. Wir möchten Ihnen verdeutlichen, dass das DIMR keine Beratungsstelle, Beschwerdestelle, Ombudsmann, Selbsthilfegruppe oder Opferhilfeeinrichtung ist.
Unser Institut ist eine wissenschaftliche Einrichtung, die eigenständig und/oder in Zusammenarbeit mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen und Institutionen Recherchen, Studien, Analysen, Umfragen, Interviews usw. im Bereich des Schutzes der Menschenrechte und damit verbundener Grundrechte durchführt. Unser Fokus liegt auf der Erforschung und Förderung der Menschenrechte, um positive Veränderungen auf politischer, sozialer und rechtlicher Ebene zu bewirken.
Es tut uns aufrichtig leid, dass wir Ihnen nicht in dem gewünschten Umfang behilflich sein können.
Wir wünschen Ihnen alles Gute.“

Kontostand Privatkonto (Sparkasse Neuss) am 20.03.2026

Paypal Guthaben: 7,49 €, Auszahlung trotz Guthaben nicht möglich
Gefahrenmeldung an Frau Ursula von der Leyen (Präsidentin der Europäischen Kommission) am 21.03.2026

Betreff:
„Gefahr in Verzug – Kurzmeldung (akute Gefährdungslage)„
Text:
„Hiermit melde ich eine akute Gefährdung meiner körperlichen Unversehrtheit und meines Lebens.
Aufgrund fehlender finanzieller Mittel ist mein Zugang zu Lebensmitteln bereits aktuell stark eingeschränkt.
Ab dem 23.03.2026 besteht kein gesicherter Zugang zu ausreichend Trinkwasser, wodurch sich die Situation weiter zuspitzt und kurzfristig lebensgefährlich werden kann.
Meine Wasserversorgung wurde bereits am 10.12.2025 vollständig eingestellt, sodass kein Zugang zu Leitungswasser mehr besteht.
Zudem droht mir ab dem 26.03.2026 der Verlust von Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon/Internet), wodurch ich keine Hilfe mehr organisieren kann.
Die Situation ist zeitkritisch und kann kurzfristig lebensgefährlich werden.
Meine existenzielle Situation besteht trotz wiederholter Kontaktaufnahme mit zuständigen Stellen in Deutschland seit rund einem Jahr und fortlaufender Bemühungen um Abhilfe weiterhin ohne erkennbare Verbesserung fort.
Ich bitte daher um sofortige Prüfung, Kontaktaufnahme und Einleitung geeigneter Maßnahmen.
Eine detaillierte Dokumentation der Umstände liegt vor.
Teile davon sind bereits öffentlich zugänglich; weitergehende Informationen können im Rahmen meiner derzeitigen Möglichkeiten bereitgestellt werden.
Ergänzend sind Teile der Dokumentation öffentlich einsehbar:
Link zum Formular:
https://commission.europa.eu/about/organisation/president/contact-president_de
Rückmeldung von der Europäischen Kommission (Referat Sozialpolitik) am 30.03.2026 per Email:

Gefahrenmeldung an mehrere öffentliche Stellen am 25.03.2026
Folgende Personen, Behörden und Institutionen haben diese E-Mail erhalten:
- Bürgermeister der Stadt Bad Pyrmont
- Stadt Bad Pyrmont (Wohngeldstelle)
- Stadtwerke Bad Pyrmont
- Deutscher Bundestag
- Bundesverfassungsgericht
- Sozialgericht Hannover
- Landkreis Hameln-Pyrmont
- Niedersächsischer Landtag
- Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung (Auswärtiges Amt)
- Bundesagentur für Arbeit (Zentrale)
- Stadt Bad Pyrmont (Rathaus)
Trotz dieser breit gestreuten Kontaktaufnahme ist bislang (Stand: 03.04.2026) keine wirksame Hilfe erfolgt.
Betreff:
„Gefahr in Verzug – akute existenzielle Gefährdung / sofortige Maßnahmen erforderlich„
Text Auszüge:
„…hiermit melde ich erneut eine akute Gefährdung meiner körperlichen Unversehrtheit sowie meines Lebens. Meine existenzielle Notlage besteht seit rund einem Jahr und ist den zuständigen Stellen bekannt. Trotz wiederholter Hinweise und Kontaktaufnahmen wurde bislang keine wirksame Hilfe geleistet.
Aktueller Stand (25.03.2026):
– Kein gesicherter Zugang zu ausreichenden Lebensmitteln
– Seit dem 10.12.2025 vollständig eingestellte Wasserversorgung (kein Leitungswasser)
– Ab sofort kein gesicherter Zugang zu ausreichend Trinkwasser
– Ab dem 26.03.2026 drohender vollständiger Verlust von Telefon- und Internetzugang
Damit entfällt in Kürze auch die letzte Möglichkeit, Hilfe zu organisieren.
Die Situation ist zeitkritisch und kann kurzfristig lebensgefährlich werden.
Ich stelle klar:
Ich erwarte keine weiteren Gespräche, Terminangebote oder Verzögerungen durch formale Verfahren.
Ich erwarte die umgehende Sicherstellung meines Existenzminimums.
Dies umfasst insbesondere:
– unverzügliche finanzielle Leistungen zur Sicherung von Nahrung und grundlegender Versorgung
– sofortige Wiederherstellung der Wasserversorgung“
„Die aktuelle Situation ist nicht durch fehlende Informationen erklärbar, sondern durch ausbleibende Maßnahmen trotz Kenntnis der Lage.
Gleichzeitig wurden:
– gemeldete Straftaten nicht aufgeklärt
– Schutzmaßnahmen nicht ergriffen
– soziale Hilfen trotz nachgewiesener Notlage nicht gewährt
– effektive Rechtsmittel faktisch unzugänglich gemacht
In der Gesamtschau handelt es sich nicht mehr um Einzelfälle, sondern um ein strukturelles Versagen mit konkreter Gefährdung meiner Existenz.
Für solche Vorgänge existieren klare Begriffe:
unterlassene Hilfeleistung, Entzug existenzieller Lebensgrundlagen, strukturelle Gewalt.
Ich habe am 24.03.2026 eine entsprechende Meldung beim Internationalen Strafgerichtshof eingereicht.“
„Sollte weiterhin keine Abhilfe erfolgen, ist aus meiner Sicht davon auszugehen, dass die bestehende Gefährdungslage bewusst in Kauf genommen wird.“
Antwort vom Landkreis Hameln-Pyrmont (Team Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt) am 27.03.2026 per Email:
„Sehr geehrte Frau Breyer,
ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage. Da Sie keine konkrete Stelle benannt haben, an die sich Ihre Anfrage richtet, wurde diese dem Sozialamt zugeordnet. Sollten Sie sich auf Ihren Wohngeldantrag beziehen, wäre hier die Stadt Bad Pyrmont der korrekte Ansprechpartner.
Zur Prüfung eventueller Ansprüche nach dem SGB XII wäre ein ausgefüllter Sozialhilfeantrag einschließlich der notwendigen Nachweise erforderlich. Eine formlose Hilfe ist im Rahmen des Sozialhilferechts leider nicht vorgesehen. Ich weise darauf hin, dass ein Anspruch nach dem SGB XII ledilglich für Personen besteht, die voll erwerbsgemindert sind. Ich gehe zunächst davon aus, dass Sie erwerbsfähig sind. In diesem Fall wäre das Jobcenter Bad Pyrmont der zuständige Träger. Dennoch übersende ich Ihnen die Unterlagen für die Beantragung der Leistungen nach dem 3./4. Kapitel SGB XII.“
Einreichung Weiterbewilligungsantrag Wohngeld inkl. geforderter Nachweise bei der Wohngeldstelle Bad Pyrmont (Landkreis Hameln-Pyrmont in Kopie) am 29.03.2026
Betreff:
„Weiterbewilligungsantrag Wohngeld (Lastenzuschuss) – Antrag auf unverzügliche Entscheidung sowie hilfsweise Vorschuss nach § 42 SGB I bei fortbestehender existenzieller Notlage„
Text Auszüge:
„…hiermit reiche ich erneut meinen Antrag auf Weiterbewilligung von Wohngeld (Lastenzuschuss) einschließlich der angeforderten Nachweise ein.
1. Antragstellung
Der ausgefüllte Antrag sowie sämtliche relevanten Nachweise liegen diesem Schreiben bei.
Eine Entscheidung ist daher ab sofort möglich.
2. Klarstellung zu meiner Erwerbssituation
Ihre Annahme, meine selbstständige Tätigkeit sei vollständig entfallen, ist unzutreffend.
Ich bin weiterhin selbstständig tätig.
Es bestehen weiterhin Einnahmen (Adobe Stock, Spreadsheet), wenn auch derzeit in geringem und unregelmäßigem Umfang.
Der Rückgang der Einnahmen ist unmittelbare Folge der seit längerer Zeit bestehenden existenziellen Notlage sowie der erheblichen Einschränkungen meiner beruflichen Tätigkeit aufgrund strafrechtlich relevanter Vorfälle, welche den zuständigen Behörden bereits seit über einem Jahr bekannt sind.
Ein Ausschluss des Wohngeldanspruchs aus diesem Grund ist daher nicht gegeben.
3. Dauer und Kenntnis der Notlage
Meine existenzielle Notlage besteht seit rund einem Jahr und ist der Stadt Bad Pyrmont sowie weiteren beteiligten Stellen nachweislich bekannt.
Ich habe wiederholt – zuletzt unter ausdrücklichem Hinweis auf eine akute Gefährdungslage – auf folgende Umstände hingewiesen:
– fehlende ausreichende finanzielle Mittel für Lebensmittel
– vollständige Einstellung der Wasserversorgung seit dem 10.12.2025
– drohender Verlust von Kommunikationsmöglichkeiten (welcher nur durch eine Spende kurzfristig abgewendet werden konnte)
Diese Umstände sind dokumentiert und den zuständigen Stellen bekannt.
4. Rechtliche Einordnung – staatliche Handlungspflicht
Ich weise ausdrücklich darauf hin:
Das menschenwürdige Existenzminimum ist verfassungsrechtlich garantiert (Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG).
Sobald staatliche Stellen Kenntnis von einer konkreten Gefährdung dieses Existenzminimums haben, besteht eine unmittelbare Handlungspflicht.
Diese Pflicht ist nicht von formalen Zuständigkeitsfragen abhängig, sondern besteht behördenübergreifend.
5. Vorschuss / vorläufige Leistung
Vor diesem Hintergrund beantrage ich:
– die unverzügliche Entscheidung über meinen Wohngeldantrag
– hilfsweise die Gewährung eines Vorschusses gemäß § 42 SGB I
Ich weise darauf hin, dass § 42 SGB I eine Vorschusszahlung vorsieht, wenn ein Anspruch wahrscheinlich besteht und eine abschließende Entscheidung nicht rechtzeitig erfolgen kann.
Unabhängig von der Einordnung des Wohngeldes als Zuschussleistung entbindet dies nicht von der Pflicht, bei bestehender existenzieller Gefährdung eine vorläufige Sicherung zu gewährleisten.
6. Fehlende Alternativen / tatsächliche Situation
Ich weise ergänzend darauf hin:
– Ein Antrag beim Jobcenter wurde im Mai 2025 gestellt und trotz bereits zu diesem Zeitpunkt bestehender sowie bekannter Notlage nicht bewilligt
– Ein Eilantrag beim Sozialgericht konnte bislang aufgrund fehlender finanzieller Mittel (u. a. für Post/Fax) nicht wirksam eingereicht werden
– Meine aktuellen Mittel – soweit überhaupt noch vorhanden – müssen vollständig für Nahrung, Trinkwasser und Kommunikationsfähigkeit aufgewendet werden
Damit besteht aktuell keine realistische Ausweichmöglichkeit.
7. Kausalität und Verantwortungsbereich
Die aktuelle Situation ist nicht durch fehlende Mitwirkung meinerseits erklärbar.
Vielmehr liegt eine Situation vor, in der trotz:
– vollständiger Kenntnis der Lage
– wiederholter Kontaktaufnahme
– Vorlage von Nachweisen
bislang keine wirksame Abhilfe erfolgt ist.
8. Dringlichkeit und rechtliche Konsequenz
Die Situation ist akut existenzgefährdend.
Ich erwarte daher eine unverzügliche Entscheidung sowie eine tatsächliche Sicherstellung meiner Existenzgrundlagen.
Sollte weiterhin keine Abhilfe erfolgen, ist aus meiner Sicht davon auszugehen, dass die bestehende Gefährdungslage aus meiner Sicht bewusst in Kauf genommen wird.“
Antwort der Wohngeldstelle am 30.03.2026 per Email:
„Sehr geehrte Frau Breyer,
bitte senden Sie die Unterlagen per Post oder als PDF, da Ihre Anlagen durch die Firewall nicht geöffnet werden können.“
Email an die Wohngeldstelle am 01.04.2026:
„…leider ist Ihre Email im Spam Ordner angekommen, wodurch ich sie erst jetzt gesehen habe.
Die Daten waren als PDFs angehängt. Ich gehe davon aus, dass das Problem bei der Größe liegt.
Daher schicke ich Ihnen die Dateien jetzt aufgeteilt in zwei Emails.
Wie ich Frau S. bereits per Email mitgeteilt hatte, hat sich an meiner grundsätzlichen Situation (ungeklärtes Erbe, ungeklärte Straftaten gegen meine Person etc.) seit dem Wohngeldantrag von April 2025 nichts verändert. Entsprechende ergänzende Unterlagen hatte ich letztes Jahr übermittelt. Diese sollten also vorliegen.“
Antwort der Wohngeldstelle am 02.04.2026 per Email:
„Sehr geehrte Frau Breyer,
vielen Dank für die Übersendung der Unterlagen.
Sie erhalten demnächst weitere Nachricht.„

Umsätze Privatkonto (Einkauf von Lebensmitteln und Trinkwasser sowie Internet nur möglich dank Spenden)
Formgerechter Eilantrag per Post an das Sozialgericht Hannover am 31.03.2026



Kontostand Privatkonto (Pfändungsschutzkonto bei der Sparkasse Neuss) am 07.04.2026

Negativer Kontostand durch Entgeltabrechnung von 10,90€ durch die Sparkasse Neuss am 31.03.2026
Nachricht an das Jobcenter Hameln-Pyrmont über das Online-Portal „Arbeitsagentur.de“ am 09.04.2026
Betreff: EILFALL wegen existenzieller Notlage
Text:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner Angelegenheit läuft derzeit ein Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht Hannover.
Das Gericht hat Ihnen meinen Antrag sowie sämtliche Unterlagen – einschließlich aktueller Kontoauszüge – bereits übermittelt.
Daraus geht eindeutig hervor, dass ich mich aktuell in einer akuten existenziellen Notlage befinde.
Ich verfüge derzeit über keine ausreichenden Mittel zur Sicherung meines Existenzminimums, insbesondere nicht für Lebensmittel und Trinkwasser. Das Wohngeld ist ausgelaufen, weitere Einnahmen stehen aktuell nicht bzw. nicht ausreichend zur Verfügung.
Ich weise darauf hin, dass mein Antrag vom Mai 2025 auf Leistungen nach dem SGB II aus meiner Sicht bislang nicht abschließend bearbeitet bzw. meine durch Dritte verursachte Notlage (mittlerweile seit rund einem Jahr) nicht ausreichend berücksichtigt wurde.
Ich beantrage hiermit:
– unverzüglich eine vorläufige Leistung bzw. einen Vorschuss zu gewähren (§ 42 SGB I, i. V. m. § 41a SGB II)
– die Auszahlung umgehend zu veranlassen, vorzugsweise per Sofortüberweisung auf mein beim Jobcenter hinterlegtes Konto (DE91 3055 0000 1001 5666 68, Sparkasse Neuss) oder andere kurzfristige Zahlungsweise
Begründung:
– akute Existenzgefährdung
– vollständige Mittellosigkeit
– laufendes gerichtliches Eilverfahren
– bereits vorliegend vollständige Unterlagen
In dieser Situation besteht eine unmittelbare Verpflichtung zur Sicherstellung des Existenzminimums.
Ich bitte um eine sofortige Bearbeitung und Rückmeldung noch heute.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniela Breyer“


Die Anmeldung mit dem vorhandenen Passkey über arbeitsagentur.de ist „plötzlich“ nicht mehr möglich. Die Mitteilung kann daher nicht eingesehen werden.
Eine Auszahlung erfolgte nicht.
(Stand: 16.04.2026, Kontostand: 0,36€)
Brief der Wohngeldstelle vom 22.04.2026



Kontostand Privatkonto (Pfändungsschutzkonto bei der Sparkasse Neuss) am 07.05.2026
